Hallo liebe Taucher, seit 04.03. gilt im Hallenbad wieder die 3G Regel. Also Geimpft, Genesen oder getestet. Ihr dürft alle wieder rein. Originaltext : Ab Freitag, den 04.03.2022, gilt die neue Coronaschutzverordnung: Somit reicht der 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet mit tagesaktuellem Testnachweis) für den Einlass ins Hallenbad Gelnhausen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dann gilt die 3G Regelung unter Vorlage eines Schultestheftes oder Antigenschnelltest (Testzentrum). Es gilt generell Maskenpflicht (OP-Maske, FFP2, FFP3) bis in die Schwimmhalle/Saunabereich.
Jetzt aber, es gibt keine Ausrede warum Ihr jetzt nicht ins Hallenbad zum Training kommt. Wir Übungsleiter warten auf Euch. Gruß Michael